Der Erfolg und die Durchsetzungskraft jeder Vereinigung hängt von der Stimmenstärke und somit von der Anzahl Ihrer Mitglieder ab.
Der VTMÖ ist ein Verband für kleine- und mittelständische Unternehmen die als Teil der österreichischen (Musik-) Wirtschaft einen nicht zu unterschätzenden Wert für den (Arbeits-) Markt darstellen. Der Verband ist daher auf jede Stimme angewiesen um die best-möglichen Services seinen Mitgliedern zu erbringen. Mitglieder können juristische und natürliche Personen (mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Österreich) werden, die mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Ton-/Tonbildaufnahmen befasst sind oder einen Musikverlag betreiben oder den Verein in seinen satzungsgemäßen Zielen unterstützen wollen. Dabei wird zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliedern unterschieden.
WIE werde ich Mitglied im VTMÖ?
Wenn Sie Mitglied im VTMÖ werden möchten, müssen Sie alle hierfür erforderlichen Formulare ausgefüllt und unterschrieben unserem Sekretariat zukommen lassen. Alle hierfür notwendigen Dokumente finden Sie unter dem Menüpunkt Service/Formulare. Bei technischen Fragen zur Anmeldung helfen wir Ihnen gerne weiter. Für die Aufnahme wird außerdem eine Kopie Ihres Gewerbescheins, des Handelsregisterauszuges oder des Vereinsstatuts benötigt. Nach erfolgter Bearbeitung und positiver Prüfung des Aufnahmeantrags durch unser Sekräteriat erhalten Sie nach kurzer Zeit die schriftliche Bestätigung in Form einer Mitglieds-Bescheinigung in der u.a. die Daten der Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer) vermerkt sind. Außerdem erhalten Sie mit der Anmeldung einen Zahlschein für die Bezahlung der fälligen Mitgliedsgebühr. Details über den Mitgliedsbeitrag entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung. Sobald der zu bezahlende (jährliche) Mitgliedsbeitrag am Geschäftskonto des VTMÖ eingegangen ist, ist die Anmeldung abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nach dem Statut volles Mitglied des Verbandes und an alle satzungsgemäßen Rechte und Pflichten gebunden.
Weiters können Sie ab diesem Zeitpunkt die Zugangsdaten für den geschlossenen Mitgliederbereich schriftlich beantragen, sofern das nicht im Zuge der Anmeldung schon geschehen ist.




